Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) wurde am 7. November 1995 gegründet. Er ist Mitglied im NWL und besteht aus fünf Gebietskörperschaften: Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger zuständig für die Planung, Ausgestaltung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe haben sich im Nahverkehr Westfalen-Lippe organisiert, um die Aufgaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemeinsam wahrzunehmen.

Aktueller Verbandsvorsteher des ZRL ist Herr Marco Voge. Der Landrat des Märkischen Kreises wurde in der 122. Verbandsversammlung des ZRL zum Verbandsvorsteher bestellt. Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Herr Adrian Kersting, Dezernent für Planen und Bauen Kreis Unna.

Weitere Informationen

Mitglieder

Der Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe vertritt im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Interessen von fünf Städten beziehungsweise Kreisen.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) entscheidet als politisches Aufsichtsgremium in allen wichtigen Sachfragen zum Nahverkehr im Raum Ruhr-Lippe.

Ausschuss

Die Verbandsversammlung des ZRL hat die Möglichkeit, zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse und Arbeitskreise zu bilden.