Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) wurde am 7. November 1995 gegründet. Er ist Mitglied im NWL und besteht aus fünf Gebietskörperschaften: Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger zuständig für die Planung, Ausgestaltung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe haben sich im Nahverkehr Westfalen-Lippe organisiert, um die Aufgaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gemeinsam wahrzunehmen.