Der Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe vertritt im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Interessen von fünf Städten beziehungsweise Kreisen.

Zu den Mitgliedern des Zweckverbands Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) gehören folgende fünf Gebietskörperschaften:

  • Stadt Hamm
  • Kreis Unna
  • Märkischer Kreis
  • Kreis Soest
  • Hochsauerlandkreis

Weitere Informationen

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) entscheidet als politisches Aufsichtsgremium in allen wichtigen Sachfragen zum Nahverkehr im Raum Ruhr-Lippe.

Ausschuss

Die Verbandsversammlung des ZRL hat die Möglichkeit, zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse und Arbeitskreise zu bilden.