Der Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe stärkt Mobilität in seiner Region über diverse Projekte. Welche sich derzeit in der Umsetzung befinden? Hier ein Überblick.

Inter- und Multimodalität

Der ZRL fördert Mobilstationen und Radabschließanlagen mit einem NWL-weiten digitalen Buchungs-und Hintergrundsystem. Gleichzeitig beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Planung und Umsetzung von Mobilstationen und tragen ihre Interessen und Ansprüche in den NWL herein. Die Förderung basiert auf dem zukünftigen Mobilstationenkonzept des NWL und fügt sich so in einen überregionalen Planungskontext ein.

Wieso machen wir das? Inter- und Multimodalität soll zukünftig immer einfacher für die Verbraucher:innen werden. So wird ein stärkerer Anreiz geschaffen, um auf Verkehrsträger aus dem Umweltverband umzusteigen. Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist es, eine klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilität zu schaffen, welche einfach und praktikabel für die Verbraucher:innen ist.

Ridepooling-Verkehre

Ridepooling ermöglicht ein bedarfsorientiertes Verkehrssystem ohne Haltestellen und Fahrpläne. Über eine App auf dem Smartphone kann nach vorheriger Registrierung ein Fahrtwunsch innerhalb eines festgelegten Gebietes angegeben werden.

Vor der Einführung von Ridepooling-Systemen sind verschiedene Aspekte zu betrachten. Die Verkehre können als Ersatz, Ergänzung oder Verdichtung zum bereits vorhandenen Verkehrsangebot eingesetzt werden. Die Etablierung von Ridepooling-Systemen bietet somit zahlreiche Chancen, erfordert aber auch klärende Regelungen und Untersuchungen in verschiedener Hinsicht.

Der ZRL unterstützt seine Verbandsmitglieder bei der zukünftigen Integration der neuen Verkehre in den ÖPNV. Hierzu werden insbesondere die neuen Anforderungen des neugefassten Personenbeförderungsgesetz untersucht, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung von Ridepooling-Systemen zu etablieren. Zielsetzung ist es, dass die Verbandsmitglieder Ridepooling-Systeme als passende Ergänzung zum ÖPNV und nicht als Konkurrenz zu Bus, Bahn oder Taxi einrichten können.

Schnellbus-Förderung

Das Land NRW fördert bis 2032 die Anbindung schienenferner Räume durch regionale Schnellbuslinien, welche die hohen Qualitäts- und Bedienungsstandard des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auch in den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) bringen. Der ZRL koordiniert dabei in enger Abstimmung mit dem NWL die fördertechnische Abwicklung in seinem Raum und unterstützt die lokal verantwortlichen Aufgabenträger (AT) bei der Umsetzung. Flankierend hat der ZRL eigene Förderprogramme, wie z. B. eine ergänzende Angebotsförderung, aufgelegt, um die Einrichtung hochwertiger Linienverkehre an der Schnittstelle zwischen Bus und Bahn zu etablieren.

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