Verkehrsminister Krischer erteilt Absage an ÖPNV-Aktionsprogramm für das Ruhrgebiet

Essen / Juli 2024 – Keine Unterstützung vom Land NRW für zusätzliche städteübergreifende Nahverkehrsverbindungen im Ruhrgebiet. Das ist das ernüchternde Ergebnis von mehreren Gesprächsrunden zwischen dem Land NRW und dem Kommunalrat, dem Gremium der elf Oberbürgermeister*innen und 
vier Landräte. 

Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Kommunalrats und Oberbürgermeister der Stadt Bochum, sagt nach dem letzten Gespräch mit Verkehrsminister Krischer. „Wir als Region haben einen Vorschlag aus einem Guss geliefert, aber das Land liefert nicht. Dabei waren die Signale aus Düsseldorf andere. Die lauteten: Wenn sich die Region auf konkrete Maßnahmen zur 
Verbesserung im ÖPNV im Ruhrgebiet einigt, gibt es Unterstützung vom Land für die Umsetzung. Davon ist nichts mehr zu spüren. Und dass, obwohl wir als 
Region die Vorgaben erfüllt haben. Unser gemeinsam erarbeitetes Aktionsprogramm im Rahmen des Mobilitätsimpuls.Ruhr umfasst 28 konkrete Verbindungen, die mindestens zwei Städte betreffen. Diese Verbesserungen können nun auf absehbare Zeit nicht realisiert werden. Das steht klar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Landesregierung, die angekündigt hat, mehr ÖPNV-Verkehre auf die Straße und die Schiene zu bringen.“
Dem Mobilitätsimpuls.Ruhr haben 14 Städte und Kreise im Ruhrgebiet in ihren Räten und Kreistagen bereits zugestimmt. Die eingeforderten Landesmittel 
sollten vor allem zur Deckung der Betriebskosten der zusätzlichen städteübergreifenden Verkehre beitragen.

Zum Hintergrund: Mit dem Mobilitätsimpuls.Ruhr haben die kreisfreien Städte 
und Kreise im Ruhrgebiet unter Moderation von RVR, VRR und unter Beteiligung der kommunalen Nahverkehrsunternehmen ein Aktionsprogramm zur 
Verbesserung des städteübergreifenden ÖPNV im Ruhrgebiet erarbeitet. Dazu 
sind unter anderem im Vorfeld Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten im bestehenden Netz identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet worden. Dabei handelt es sich um Stadtgrenzen überschreitende Verbindungen, um Taktverdichtungen auf bestehenden Trassen oder um neue Busverbindungen zwischen Stadtteilen benachbarter Kommunen.