Mobilitätsgarantie NRW

Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich der drei nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden - egal, mit welchen Nahverkehrsmittel und welchem Ticket der Fahrgast unterwegs ist. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das gewünschte Nahverkehrsmittel 20 Minuten oder mehr später an der Abfahrtshaltestelle abfährt als im Fahrplan angegeben. Die Mobilitätsgarantie NRW greift dagegen nicht bei Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen sowie Verspätungen, die während der Fahrt auftreten und bei Verspätungen von weniger als 20 Minuten, durch die ein anschließendes Verkehrsmittel verpasst wird.
Fahrgäste, die die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen möchten, füllen hierfür ein Erstattungsformular aus. Das Formular muss samt dem Ticket bzw. bei Zeitfahrkarten einer Ticketkopie und der Taxiquittung bzw. dem benutzten IC-/EC-/ICE-Ticket bei dem Verkehrsunternehmen eingereicht werden, das die Verspätung verursacht hat (nicht bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft worden ist). Sind die Voraussetzungen der Mobilitätsgarantie NRW erfüllt, wird der Erstattungsbetrag auf das Konto des Fahrgasts überwiesen.
Weitere Informationen im Internet:
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www.mobigarantie-nrw.de
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