Entscheidung zur Vergabe des Ruhr-Sieg-Netzes gefallen!
Im September 2004 erfolgte die europaweite Ausschreibung des "Ruhr-Sieg-Netzes". Zum Ruhr-Sieg-Netz gehören die Linien
- RE 16 "Ruhr-Sieg-Express" (Essen - Wattenscheid - Bochum - Witten - Wetter - Hagen - Hohenlimburg - Letmathe - Altena - Werdohl - Plettenberg - Finnentrop - Lennestadt - Kreuztal - Siegen)
- RB 91 "Ruhr-Sieg-Bahn" (Hagen - Hohenlimburg - Letmathe - Altena - Werdohl - Plettenberg - Finnentrop - Lennestadt - Kirchhundem - Kreuztal - Siegen)
- RB 56 "Der Iserlohner" (Hagen - Hohenlimburg - Letmathe - Iserlohn)
- RB 40 "Ruhr-Lenne-Bahn" (Essen - Wattenscheid - Bochum - Witten -Wetter - Hagen)
Die Gesamtbetriebsleistungen dieses Netzes belaufen sich auf jährlich rund 3,7 Mio. Zug-Kilometer.
Das Verfahren wurde gemeinsam organisiert vom ZWS, dem ZRL und dem VRR, wobei der ZRL die Federführung innehatte.
Grundlage für die Prüfung und Bewertung der Angebote waren der Preis und die Qualität, wobei neue Qualitätsstandards und ein neues Qualitätsmesssystem unter Einbeziehung der Fahrgäste vorgegeben wurden. Der Preis der Angebote wurde mit 80 % und die Qualität mit 20 % bewertet.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Essener Unternehmen Abellio GmbH abgegeben.
Die Abellio GmbH ist ein Schwesterunternehmen der Essener Verkehrs-AG (EVAG) und hat erst kürzlich als "Westfalenbahn" in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bielefeld das Vergabeverfahren zum "Teuto-Netz" (RB 61 Bad Bentheim-Osnabrück-Bielefeld, RB 65 Münster-Rheine, RB 66 Münster-Osnabrück und RB 72 Bielefeld-Paderborn) gewonnen. Außerdem wird Abellio ab Dezember 2005 die RB 46 Bochum-Gelsenkirchen ("Nokia-Bahn") und für 2 Jahre die RB 40 Essen-Hagen im Auftrage des VRR befahren.
Die Betriebsaufnahme des Ruhr-Sieg-Netzes wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 erfolgen. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages wird 12 Jahre betragen. Zum Einsatz werden neue moderne Elektrotriebwagen kommen.
Die beteiligten Zweckverbände erhoffen sich auch von diesem Ausschreibungsergebnis eine weitere qualitative Verbesserung des Verkehrsangebotes bei gleichzeitig stabilem Einsatz von Finanzmitteln. Die Ausschreibung ist Bestandteil einer NRW-weit abgestimmten Wettbewerbskonzeption, die damit weiter umgesetzt wird.
Gemäß der Vergabeordnung ist nach der Vergabeentscheidung eine zweiwöchige Einspruchsfrist bis zur Zuschlagserteilung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird mit dem Unternehmen ein Vertrag zur Verkehrsdurchführung auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses abgeschlossen.

