Sparzwänge auch im Schienenpersonennahverkehr
Gespart wird vor allem bei den Zuweisungen an die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), deren Organisationspauschale von 500.000 Euro auf 150.000 Euro beziehungsweise 350.000 Euro für die Zweckverbände reduziert wird. Damit wird bereits nach einem Jahr das ÖPNV-Gesetz erneut zum Nachteil der kommunalen Aufgabenträger und Zweckverbände geändert. "Die bislang gute Arbeit vor Ort kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr mit gleicher Qualität weitergeführt werden", so Winfried Stork, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Ruhr-Lippe (ZRL). "Die Kreise und die Stadt Hamm werden zudem noch härter getroffen, da die Zuschüsse für den Schülerverkehr von Seiten des Bundes in den kommenden Jahren um vier, acht und zwölf Prozent gekürzt werden. Dies wird sich zweifellos auch im Angebot des Busverkehrs sehr nachteilig bemerkbar machen".
Die Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes im SPNV sind durch diese Vorgaben wesentlich günstiger. In einer Sondersitzung des ZRL wurde am 13. Januar 2004 in Soest die Rahmenvorgaben für die Abbestellung von Leistungen für den Raum Ruhr-Lippe beschlossen. Bis zu zwei Prozent der Leistungen können demnach im Laufe des Jahres abbestellt werden. Weitere zwei Prozent nur nach erneuter Beratung in der Verbandsversammlung. Da der Finanzierungsplan für den SPNV bislang noch nicht abschließend beraten ist, kann der Umfang der möglichen Abbestellungen für den Raum Ruhr-Lippe noch nicht konkretisiert werden.
Fest steht jedoch, dass der Finanzierungsplan insgesamt ein Finanzierungsdefizit von mindestens sieben Millionen Euro aufweisen wird, was einem Abbestellvolumen von circa 900.000 Zugkilometern (Zkm) in NRW entspricht. Damit läge die Abbestellquote bei circa einem Prozent des Gesamtvolumens von über 101 Millionen Zkm in ganz NRW. "Das Abbestellvolumen für den ZRL wäre somit sehr überschaubar, so dass die Grundstruktur des Fahrplans nicht in Frage gestellt ist. Geprüft wird auch der Einsatz einbehaltener Mittel wegen Schlechtleistungen der Deutschen Bahn AG im vergangenen Jahr", so Burkhard Bastisch, Geschäftsführer des ZRL. Bis Ostern soll zwischen den westfälischen Zweckverbänden Klarheit herrschen, in welchem Umfang Abbestellungen dann zum Sommerfahrplan im Juni vorgenommen werden.

