Kürzungspläne im Vermittlungsausschuss gefährden auch Nahverkehr auf der Schiene
Der seit der Bahnreform erzielte kontinuierliche Fahrgastzuwachs wird stark gefährdet. Allein im Gebiet des Zweckverbandes SPNV Ruhr-Lippe (ZRL) nutzen mittlerweile bis zu 30 Prozent mehr Fahrgäste die Züge zwischen Ruhr und Lippe. Es wird befürchtet, dass als Folge der Mittelkürzungen eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird, die zu Angebotsreduzierungen und damit zu Fahrgastrückgängen führen wird.
Die zur Disposition stehenden Transferzahlungen des Bundes an die Länder sind erst im Jahr 2002 in einer Revision überarbeitet und bis 2007 gesetzlich festgeschrieben worden. Auf dieser Grundlage haben viele Aufgabenträger langfristige Verkehrsverträge mit Verkehrsunternehmen abgeschlossen, mit Laufzeiten von zehn Jahren und mehr. So hat der ZRL zum Beispiel die Betriebsdurchführung der Linien im Sauerland-Netz und für die Westmünsterland-Bahn soeben langfristig vergeben.
Die aus diesen Verträgen resultierenden finanziellen Verpflichtungen werden daher Länder und Kommunen stärker belasten. Der Spareffekt für die öffentlichen Haushalte ist somit nicht erkennbar. Darüber hinaus ist es fragwürdig, warum in der jetzigen Diskussion die Transfermittel des Bundes an die Länder als Subventionen klassifiziert werden. Vielmehr dienen diese Mittel zur Absicherung einer wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG SPNV) fordert daher von den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses, die Transfermittel des Bundes an die Länder entsprechend der heute bestehenden gesetzlichen Regelungen zu belassen.
Weitere Informationen im Internet
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www.bag-spnv.de
Internetangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs.

