ZRL für mehr Transparenz bei Werkstattförderung
Dies ist bisher leider nicht geschehen. Auch das dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vorliegende Gutachten wurde bisher den Aufgabenträgern nicht zur Verfügung gestellt.
Bei den in den letzten Jahren gemeinsam von der Stadt Hamm und dem Zweckverband Ruhr-Lippe geführten Gesprächen mit Vertretern der DB Regionalbahn Westfalen GmbH und dem Land NRW wurde deutlich, dass es durchaus gute Argumente für einen Werkstattstandort in Hamm gibt. Dabei spielt nicht nur die heutige Infrastruktur, sondern auch die Linienkonzeption im Regionalverkehr eine entscheidende Rolle. Gerade im Rahmen der Planungen einer weiteren Stufe des Integralen Taktfahrplanes in NRW zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 werden vermehrt Linien in Hamm beginnen beziehungsweise starten. Dadurch wird ein Werkstattstandort in Hamm aus ökonomischen Gründen noch interessanter.
Daher entbehren die Aussagen des Vertreters des Bevollmächtigten der TRANSNET-Gewerkschaft in Münster, Hans Schmitz (siehe auch Artikel im Westfälischen Anzeiger am 6. November 2001), über ein "Ende der Märchenstunde in Hamm" jeglicher Grundlage. Strategische Fragestellungen über die Förderung von infrastrukturellen Einrichtungen von Eisenbahnunternehmen müssen sachgerecht und unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen getroffen werden, mit dem Ziel, die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Ob dies in diesem Fall so geschehen ist, bleibt aus Sicht des ZRL fraglich.

